Hausordnung

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Hausordnung als pdf

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Die gegenseitige Rücksichtnahme aller Nutzer wird vorausgesetzt, insofern auch die Ruhezeiten von: Werktags 12.00 bis 15.00 Uhr, samstags ab 12.00 Uhr, sonntags ganztägig und täglich ab 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr.

Müllstandsflächen, die direkt an das Wohnhaus angrenzen und Müllabwurfanlagen im Haus, sind nur in der Zeit von 7.00 bis 12.00 und 15.00 bis 20.00 Uhr zu nutzen.

Das Abstellen von Fahrrädern im Treppenhaus ist nicht gestattet.

Alle vermieteten Räume und Gegenstände sind durch den Nutzer ordnungsgemäß zu pflegen.

Das Füttern von Tauben, wildernden Katzen und Hunden ist in unmittelbarer Nähe des Grundstückes sowie auf dem Grundstück nicht gestattet.

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Folgen bei Verstößen gegen die Hausordnung, Änderungsrecht des Vermieters

Falls der Nutzer trotz 2maliger schriftlicher Abmahnung seinen Hausordnungspflichten nicht oder nur unvollständig nachkommt, hat der Vermieter das Recht, ab dem auf die 2. erfolglose Abmahnung folgenden Monat die entsprechenden Arbeiten im Wege der Ersatzvornahme im Namen und auf Kosten des Nutzers ausführen zu lassen oder selbst auszuführen.

Zu diesem Vorgehen wird der Vermieter durch den Nutzer mit Vertragsunterzeichnung im Voraus ermächtigt.

Der Vermieter hat in den Abmahnungsschreiben auf die Folgen erfolgloser Abmahnung hinzuweisen.

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