Lesen Sie unsere aktuellen Informationen:
Auf der Grundlage einer Studie des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf, Abt. Ökologische Stadtentwicklung, aber auch auf Grund der demographischen Entwicklung selbst in unseren Objekten, hat sich die FELIX Wohnungsgenossenschaft eG dazu entschlossen ihre Objekte barrierefrei bzw. behindertengerecht zu erschließen.
Unser Ziel ist es, die Gebäude zur optimalen Nutzung für alle Mieter, wie auch Rollstuhlnutzer, ältere Mitbürger und Kinder barrierefrei zu erschließen.
In den letzten Jahren hat die FELIX Wohnungs- genossenschaft eG bereits für diese Investitionen Rücklagen gebildet.
Die Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung in unseren 11-Geschossern ist eine Instandhaltungsmaßnahme und keine Modernisierungsmaßnahme.
Das bedeutet für Sie, liebe Mieter und liebe Mieterinnen, es wird keine Modernisierungsumlage zur Nettokaltmiete erhoben. Die einzige Belastung die Sie zu tragen haben und unserer Meinung nach auch gerne tragen werden, sind die teilweise lärm- und staubintensiven Arbeiten bei der Durchführung der Maßnahme.
Die Umsetzung dieses Vorhabens für unsere Objekte wird in 3 Stufen vorgenommen.
Stufe 1
Barrierefreie Erschließung der Wohngebäude in der Allee der Kosmonauten 133, 135, 137 und 139.
Planmäßig soll die Stufe 1 noch in 2010 abgeschlossen sein.
Stufe 2
Barrierefreie Erschließung der Wohngebäude in der Kienbergstraße 58, 60, 62 und 64
Die Ausführung der Stufe 2 soll planmäßig im Jahr 2011 durchgeführt werden.
Stufe 3
Abweichend von den Objekten der Stufe 1 und 2 besitzt die FELIX Wohnungsgenossenschaft in der Mehrower Allee/Oberweißbacher Straße und in der Wuhletalstraße/Schwarzburger Straße noch Wohngebäude des Typs WBS 70/6-geschossig. Neben der Durchführung der Stufe 1 und 2 wird hier geprüft, inwieweit ein Vorbau von Aufzügen durchgeführt werden kann.
Genauere Ausführungen bietet unser Mieterblatt 01/2010 (ca. 5,5 MB).
In der Aufsichtsratssitzung am 11.02.2010 wurde Herr Mario Landsmann für die FELIX Wohnungsgenossenschaft eG als neuer technischer Vorstand zum 01.03.2010 gewählt.
Hier möchte er sich Ihnen vorstellen:
"Zu meinem Werdegang möchte ich Ihnen folgende kurze Informationen geben:
Zu Beginn meiner beruflichen Entwicklung habe ich eine technische Grundausbildung abgeschlossen und dann in einer Baureparaturfirma gearbeitet. Später, bis 1983, habe ich an der Ingenieurschule für Verkehrstechnik in Dresden ein Maschinenbaustudium absolviert und mit dem Grad Dipl.-Ing (FH) abgeschlossen. Nach dem Studium habe ich in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft für Bauträger in Investitionsbereichen und auf einigen Berliner Baustellen gearbeitet. Nur ein Beispiel dafür ist das in der Nähe befindliche heutige Opel-Autohaus Nordring. Diese Immobilie habe ich mitentwickelt und dabei das Autohaus maßgeblich mit konzipiert, die Baufirmen in der Bauphase betreut und die Eröffnungsphase begleitet.
Im Anschluss daran habe ich für verschiedene wohnungswirtschaftliche Immobilienfirmen jeweils die Niederlassung Berlin aufgebaut und dann mehrere Jahre geleitet. Dabei habe ich nicht nur Objekte in Berlin sondern auch im übrigen Bundesland verwaltet.
Mir sind deshalb nicht nur Gewerbeobjekte sondern auch Wohnungsmietobjekte gut vertraut.
Im Kontakt mit Mietern, Wohnungseigentümern, Dienstleistern sowie Bau- und Reparaturfirmen habe ich bei meinen Verwaltungsaufgaben immer die Gesamtheit der jeweiligen Immobilie im Blick.
Ich bin verheiratet und habe zwei erwachsene Töchter. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit."
Mario Landsmann
"Ich bin zwar schon seit Mitte 2009 für die FELIX Wohnungsgenossenschaft eG tätig und einige Mieter und Mitglieder werden mich auch bereits kennen, dennoch möchte ich diese Ausgabe der Mieterzeitung zum Anlass nehmen, mich bei allen Mietern und Mitgliedern vorzustellen. Nach meiner Erstausbildung zum Bürokaufmann, leistete ich acht Jahre meinen Wehrdienst mit den Schwerpunkten Personalsachbearbeiter und Ausbilder, bis ich dann über die Bundeswehr eine zivilberufliche Weiterbildung als Kaufmann für Grundstücks- und Wohnungswirtschaft bei der IHK erfolgreich absolvierte. Im Anschluss war ich als Verwalter in einer großen Wohnungsbaugenossenschaft in Berlin Friedrichshain tätig, bis ich dann über eine Personalleasingfirma den Weg zur FELIX Wohnungsgenossenschaft eG fand und hier als kaufmännischer und technischer Verwalter tätig bin. Ich habe gelernt dass man sich einbringen muss um etwas zu erreichen. Ich wollte Verantwortung übernehmen, auch wenn das manchmal zusätzliche Arbeit bedeutet. Es ist mir ein großes Anliegen, etwas in der Genossenschaft zu bewegen und es ist schön, wenn man einen direkten Draht zu den Mietern und Mitgliedern und zu den Entscheidungsträgern wie dem Vorstand und dem Aufsichtsrat hat.
Ich hoffe und wünsche mir, dass mehr Mieter und Mitglieder sich in der Genossenschaft engagieren, unsere Zukunft mit gestalten und Ideen verwirklichen wollen, gerne unterstütze ich Sie dabei und stehe Ihnen mit Rat und Tat, auch in allen anderen Fragen zur Seite und wünsche mir für die Zukunft eine gute Zusammenarbeit."
Martin Khasraghi
Ich bin der neuste Zuwachs bei der FELIX Wohnungsgenossenschaft eG und möchte diese Gelegenheit nutzen um mich Ihnen, liebe Mieter und Mitglieder genauer vorzustellen.
Seit dem 1.Juni 2010 bin ich bei der FELIX Wohnungsgenossenschaft eG als Praktikantin tätig. Nach meinem Abschluss der 10. Klasse Realschule habe ich in Mecklenburg-Vorpommern meine Ausbildung als Vermessungstechnikerin erfolgreiche absolviert und direkt im Anschluss daran das 1-jährige Fachabitur mit der Fachrichtung Technik gemacht.
Da ich mich zurzeit noch in einem Vollzeitstudium befinde, werden Sie mich leider nicht immer in der Geschäftsstelle der FELIX antreffen. Ich studiere an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin in Verbindung mit der Beuth Hochschule für Technik Berlin Facility Management. Gerade stehe ich kurz vor den Prüfungen des 2. Semesters an den Hochschulen. Für den Studiengang zum Bachelor muss ich insgesamt 6 Semester durchlaufen und zum Abschluss eine Bachelorarbeit schreiben. Im Anschluss besteht noch die Möglichkeit den Master zu machen, dass würde bedeuten 4 weitere Semester zu studieren. Durch das Praktikum bei der FELIX Wohnungsgenossenschaft eG erhoffe ich mir Fertigkeiten und Fähigkeiten im Bereich Facility Management, speziell in der Immobilienbewirtschaftung, zu erlernen und dann in diesem Unternehmen anzuwenden.
Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen.
Marion Leeck
Zur Erinnerung:
Liebe Mieter, wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie die Möglichkeit haben, im Falle des Todes als Mitglied, ohne Erbschein, einen Dritten zu begünstigen.
Sicherlich denken Sie heute nicht daran, doch manchmal kann eine einfache Überlegung schon heute den Hinterbliebenen so manche Schwierigkeit abnehmen. Als Genossenschaft denken wir hier nicht über ein Testament nach, sondern bringen Ihnen eine einfache Regel nach dem BGB insbesondere die §§ 328 und 331 nahe, ohne Sie in Ihren testamentarischen Gedanken zu beeinflussen.
Es besteht nun die Möglichkeit einen "Vertrag zu Gunsten Dritter" abzuschließen. Vorausgesetzt, dass die Mitgliedschaft des Verstorbenen nicht durch einen Erben fortgesetzt wird - siehe § 9 unserer Satzung.
Was bedeutet das nun konkret? Zwischen dem Mitglied und der FELIX Wohnungsgenossenschaft eG wird das Bezugsrecht (vereinfachte Auszahlung) des Auseinandersetzungsguthaben im Falle des Todes nun zu Lebzeiten geregelt. Durch den Vertrag kann eine beliebige Person durch das Mitglied begünstigt werden, so dass die Vorlage eines Erbscheins oder gegebenenfalls eines Testamentes entfällt.
Schon einige Mitglieder haben einen derartigen Vertrag abgeschlossen. Sollten auch Sie Fragen dazu haben oder einen solchen Vertrag abschließen wollen, steht Ihnen Frau Lüttke gern zur Verfügung und wird Ihnen bei allen Fragen weiterhelfen.
Kerstin Lüttke
Liebe Mieter und liebe Mitglieder,
auf diesem Wege möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich die FELIX Wohnungsgenossenschaft eG auf eigenen Wunsch zum 31.03.2011 verlassen werde, um mich einer neuen beruflichen Herausforderung zu stellen.
Ich bedanke mich bei allen Mietern, Mitgliedern, Dienstleistern, Kollegen und insbesondere bei dem kaufmännischen Vorstand Frau Lüttke für die schöne und sehr erfahrungsreiche Zeit.
Martin Khasraghi
Der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Mitarbeiter der FELIX Wohnungsgenossenschaft eG bedanken sich bei Herrn Khasraghi für die als Verwalter geleistete Arbeit und wünschen alles Gute für seine berufliche und persönliche Zukunft.
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Bei der Instandsetzung einer kürzlich leer gewordenen Wohnung haben wir eine ganz neue Erfahrung gemacht.
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Die ehemaligen Mieter (Erstbezug) hatten die Wände vor dem Tapezieren als zusätzliche Dämmung mit Zeitungen beklebt. Wie das aussah können sie auf den Fotos sehen. Dennoch hoffen wir, diese Art der Tapezierung nicht öfter in unseren Wohnungen zu finden, da die Entfernung, ob für den Mieter oder die Verwaltung, doch sehr aufwendig ist. |
Seit dem 23.07.2010 ist die neue Bauordnung für Berlin (BauOBln) in Kraft.
Im Paragraphen "§ 46 Aufbewahrung fester Abfallstoffe, Abfallschächte", Absatz 3 ist folgender Wortlaut formuliert:
(3) Abfallschächte dürfen nicht errichtet werden. Bestehende Abfallschächte sind spätestens bis zum 31. Dezember 2013 außer Betrieb zu nehmen. Die zu ihrem Befüllen vorgesehenen Öffnungen sind bis zu diesem Zeitpunkt dauerhaft zu verschließen.
Dieses Gesetz ist verabschiedet und deshalb in Berlin für alle bindend. Gegen dieses Gesetz regt sich jedoch Widerstand von Bürgerinnen und Bürger, weil sie sich dadurch in ihren Wohnkomfort beeinträchtigt fühlen. Außerdem wollen vereinzelt auch Wohnungsunternehmen aus Berlin diesen Teil des Gesetzes "kippen" und argumentieren mit verlorenen Investitionen der letzten Jahre, die sie für Müllabwurfanlagen getätigt haben.
Leider wurde in Berlin das Ziel und der Grund für diese Gesetzesänderung nicht für alle Betroffenen ausreichend genug kommuniziert.
Zur Erinnerung, für diese neue Gesetzesregelung gibt es beispielsweise folgende Begründungen:
In Berlin hat sich die Zahl der Abfallschächte in Wohnhäusern ("Müllschlucker") in den vergangenen Jahren immer weiter reduziert.
Aktuelle Erhebungen gehen von 3.001 Müllabwurfanlagen aus, die noch in Betrieb sind. Galten diese Müllabwurfanlagen in großen Wohnhäusern früher als besonderes Ausstattungsmerkmal, sind sie heute aus Kosten-, Umwelt- und Sicherheitsgründen nicht mehr zeitgemäß. Analog zur seit mehreren Jahren bestehenden Regelung in Nordrhein-Westfalen soll ihr Betrieb daher in Berlin nach einer Übergangsfrist gesetzlich verboten werden.
Unter Sicherheitsaspekten war ein Verbot dringend angezeigt. Im Jahr 2008 gab es in Berlin acht Brände in Abfallschächten, von denen in den großen Wohnanlagen überproportional viele Mieterinnen und Mieter bedroht waren. Die Berliner Feuerwehr berichtete, dass solche Brände erhebliche Probleme bereiten, sofern sich der Brandherd direkt im Abwurfschacht befindet. Auch wenn sich der Brandherd "nur" im Müllabwurfraum befindet, ergab sich durch die unkontrollierte Rauchentwicklung über den Abwurfschacht eine hohe Bedrohungssituation für die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses. Darum rücken bei einem Einsatz mit dem Stichwort "Brand in Müllabwurfanlage" immer sechs Feuerwehrfahrzeuge gleichzeitig aus.
Abfallschächte verursachen erhebliche Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten. Aufgrund der hohen Kostenbelastung wurde angestrebt, Abfallschächte stillzulegen. Dies bringt erhebliche Kostenvorteile auch für die Mieterinnen und Mieter. In der Regel ergibt sich nach einer Übergangsphase (hin zu einer stärkeren Mülltrennung) eine Reduzierung der Betriebskosten.
Die Stilllegung von Abfallschächten durch den Vermieter wird von der Rechtsprechung der Berliner Gerichte regelmäßig gebilligt. So hat das Landgericht Berlin betont, dass Müllabwurfanlagen nicht mehr zeitgemäß seien und es den Mietern zugemutet werden könne, ihre Lebensführung den veränderten Umständen und dem Gebot der Abfalltrennung folgend anzupassen. Durch das gesetzliche Verbot des Betreibens von Abfallschächten nach Ablauf eines Übergangszeitraumes wird die Wohnungswirtschaft in dem Bestreben unterstützt, die Betriebskosten durch die Vermeidung der hohen Unterhaltungsaufwendungen für Abfallschächte und durch eine verstärkte Abfalltrennung dauerhaft zu senken.
Auch aus umweltpolitischer Sicht ist die Stilllegung von Abfallschächten notwendig. Die Trennung der häuslichen Abfälle in Wert- und Reststoffe ist nicht ohne Grund ein Gebot moderner Abfallpolitik. Nur durch eine getrennte Erfassung können Abfälle so weit wie möglich stofflich verwertet und im Rahmen der Kreislaufwirtschaft umweltfreundlich neu eingesetzt werden. Abfallschächte stehen im Widerspruch zum Gebot der Getrenntsammlung von Abfällen nach § 11 Abs. 1 KrW-/AbfG Berlin sowie zum Gebot der Abfallverwertung nach § 1 KrW-/AbfG Berlin.
Mit der Neufassung der Bauordnung für Berlin vom 29.09.2005 ist die bis dahin bestehende Regelung über Abfallschächte entfallen, da ausweislich der Gesetzesbegründung solche Anlagen nicht mehr gebaut werden.
Dennoch sind im Land Berlin noch in zahlreichen Miethäusern Abfallschächte in Betrieb. Um der Wohnungswirtschaft einen ausreichenden Umstellungszeitraum für die Neuausrichtung der Abfallentsorgung zu gewähren und dem Bestandsschutz Rechnung zu tragen, wird die Außerbetriebnahme bestehender Abwurfanlagen erst zum 31.12.2013 verlangt.
Die Änderung der Bauordnung für Berlin folgt einer entsprechenden Regelung in § 46 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.03.2000.
Als Fazit ist festzustellen:
Die FELIX Wohnungsgenossenschaft eG wird im Sinne der Mitglieder und Mieter versuchen in Verbindung mit den Berliner Behörden und der gesetzlichen Entwicklung einvernehmliche Lösungen zu finden.
Die Vertreterin der Senatsverwaltung hat in der Einwohnerversammlung am 26.01.2011 die Bedenken und Hinweise einiger Anwesenden aufgenommen und Gesprächsbereitschaft gezeigt. Sie wird die Anregungen in den entsprechenden Gremien des Senates vortragen.
Hier ist festzustellen, dass Ausnahmeregelungen auf Bezirksebene speziell einem Landesgesetz nicht widersprechen dürfen.
Unsere Mitglieder und Mieter der Allee der Kosmonauten 133 / 135 haben Unterschriften zum Erhalt der Müllabwurfanlage gesammelt und beim Vorstand mit der Bitte zur Beantragung einer Sonderregelung eingereicht.
Zwischenzeitlich ließ die Umweltsenatorin Katrin Lompscher (Linke) verlauten, dass in die Bauordnung eine Klarstellung eingefügt werden soll, wonach auf die Schließung bestehender Müllabwurfanlagen verzichtet werden kann, wenn die Abfalltrennung auf andere Weise gewährleistet ist.
Für die FELIX Wohnungsgenossenschaft eG bleibt es derzeit abzuwarten, ob in die Bauordnung des Land Berlin diese Klarstellung mit aufgenommen wird.
Wir werden Sie, liebe Mitglieder und Mieter über den aktuellen Sachstand in unserer nächsten Mieterzeitung weiter informieren.
Wie wir in der letzten Mieterzeitung mitgeteilt haben, wurde am 28.10.2010 der Aufzug in der Allee der Kosmonauten 137 feierlich in Betrieb genommen. Unmittelbar danach ging der Aufzug in der Allee der Kosmonauten 133 in Betrieb. Gleich anschließend wurde mit viel Engagement an den beiden übrigen Aufzügen weiter gearbeitet.
Ziel war es, das auch der letzte Aufzug rechtzeitig vor Weihnachten in Betrieb geht. Während der Bauphase hatte dieses Ziel oberste Priorität. Die Baufirmen haben in einem Endspurt ab Anfang November das Mögliche getan um ein geruhsames Weihnachtsfest zu sichern.
Der Winter mit Schnee und Eis begann allerdings für Bauleute Anfang Dezember viel zu früh, so dass die Außenanlagen wegen dem Frost leider vor Weihnachten nicht termingemäß abschließend fertig gestellt werden konnten. Die Hauptbauzeit war aber rechtzeitig beendet und alle neuen Aufzüge wurden vor Weihnachten in Betrieb genommen.
So wie das Wetter es zulässt, werden die Restarbeiten Ende März 2011 beendet sein.
Alles in allem wurden die Termine für die Hauptbauphase mit der Inbetriebsetzung der Aufzüge letztendlich nahezu eingehalten.
Im Ergebnis können wir feststellen, dass allen beteiligten Firmen für den erfolgreichen Abschluss der Arbeiten Dank und Anerkennung gebührt.
Auch möchten wir Ihnen, liebe Mitglieder und liebe Mieter der Allee der Kosmonauten unseren Dank sagen, dass sie die Bauphase mit all ihren Belastungen akzeptiert haben. Uns freut es sehr, dass sie sich untereinander behilflich waren, das gehört eben auch zum genossenschaftlichen Wohnen.
Sie liebe Mitglieder und Mieter der Allee der Kosmonauten haben die Baumaßnahmen jetzt bereits überstanden und können schon von dem Vorteil des barrierefreien Aufzugs profitieren. Wir wünschen allzeit gute Fahrt.
Die Mitglieder und Mieter der Kienbergstraße werden in diesem Jahr die Belastungen auch mit unserer Hilfe meistern um am Ende dieses Jahres die Vorteile ebenfalls nutzen zu können.
Nachdem der Umbau der Aufzugsanlagen in der Allee der Kosmonauten 133 / 135, 137 / 139 vor Weihnachten 2010 erfolgreich abgeschlossen wurde begannen nahtlos die Planungen für den Umbau der Aufzugsanlagen in der Kienbergstraße 58 64 für das Jahr 2011.
Am 27. Januar 2011 wurde für alle interessierten Mitglieder und Mieter der Kienbergstraße im Wilhelm von Siemens Gymnasium in der Allee der Kosmonauten 134 eine Informationsveranstaltung durchgeführt.
Auf der Veranstaltung wurden die Umbaumaßnahmen mit dem Ziel zur Schaffung einer barrierefreien Zugängigkeit zu den Gebäuden vorgestellt. Außerdem wurde ausführlich der Bauablauf mit jeweiligen Einzelschritten und den Rahmenbedingungen erörtert.

Im Zuge des Umbaus der Aufzuganlagen kommen wir nicht umhin, die Müllabwurfanlagen zu schließen.
Jetzt ist es bald soweit. Die Planungen sind beendet, die Erteilung der Baugenehmigung erwarten wir vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf spätestens im April, so dass dann die Bauarbeiten beginnen können.
Vorbereitende Bautätigkeiten wurden vor der Hauptbauphase hier und da schon durchgeführt. Das sahen Sie zum Beispiel daran, dass Rodungen durchgeführt wurden und mit der Erweiterung der Müllstandsflächen begonnen wurde.
Der Beginn der Bauarbeiten für die Hauptbauphase, dass heißt die Hauptaktivitäten laufen in folgender Reihenfolge ab:
Kienbergstraße 58 Ende April 2011
Kienbergstraße 62 Anfang Mai 2011
Kienbergstraße 60 Mitte Juli 2011
Kienbergstraße 64 Ende Juli 2011
Es ist geplant, dass die vollständige Sperrung der jeweiligen Hauseingänge dann zeitversetzt ca. 12 bis 13 Wochen dauert. Der 2. Hauseingang des jeweiligen Doppelhauses ist jedoch immer begehbar. Leider ist es nötig, dass der Zugang für die Wohnungen in den Häusern mit Hauptaktivität über die Nachbarhäuser erfolgen muss. Der Zugang ist über den Durchgang im Keller oder über den Durchgang in der 9. Etage des jeweiligen Doppelhauses möglich.
Das Ende der Hauptaktivitäten für das gesamte Bauvorhaben ist für Mitte Oktober 2011 geplant. Es ist aber das erklärte Ziel der Planungsfirma in Verbindung mit den bauausführenden Firmen die Hauptbauzeit noch während der Bauphase zu verkürzen, so dass die Hauptbauzeit möglichst schon im September zu Ende sein sollte.
Auch für die Kienbergstraße hier unser besonderer Service für die Zeit der Baumaßnahme:
Wie auch für die Mieter der Allee der Kosmonauten ist für die Zeit der Bauphase in der Kienbergstraße mit dem Verein SOPHIA Berlin Gemeinnützige e.V. (nachfolgend SOPHIA genannt) eine Vereinbarung getroffen. Ziel ist es, dass SOPHIA hilfebedürftige Mieter unterstützt.
Zu den Aufgaben, die der Verein für Sie, liebe Mitglieder und Mieter kostenfrei übernimmt gehören:
Außerdem bietet der Verein weitere soziale Dienstleistungen an, die Sie mit dem Verein individuell verabreden können. Diese Dienstleistungen sind für Sie, liebe Mieter individuell und kostenpflichtig. Dazu gehören:
SOPHIA können Sie sowohl für die kostenfreie Unterstützung als auch für die kostenpflichtigen sozialen Dienstleistungen
unter der Telefonnummer 030 93 020 87 15)
Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
und Freitag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
erreichen.
SOPHIA hat das Ziel, Ihre entgegengenommenen Aufträge innerhalb von 24 Stunden zu erledigen.
Für Anregungen, Empfehlungen, Hinweise oder Erläuterungen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die FELIX Wohnungsgenossenschaft eG.
Wir freuen uns über Ihre Aufmerksamkeit während der Bauphase und wünschen allen Beteiligten einen erfolgreichen Ablauf der Baumaßnahme.
Sehr geehrte Mitglieder und Mieter,
ich freue mich auf die neue Herausforderung als kaufmännischer und technischer Verwalter bei der FELIX Wohnungsgenossenschaft eG.
An der Grone-Schule Berlin absolvierte ich 1998 die Ausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft mit IHK-Abschluss. Seitdem arbeite ich erfolgreich in dieser Branche. Als Objektmanager verwaltete ich Wohn- und Geschäftshäuser in den verschiedensten Stadtteilen Berlins und im Umland. Auch bei einem großen sozialen Verein war ich tätig. Hier war ich verantwortlich für die Anmietung von passendem Wohnraum für die jugendlichen Klienten.
Neben meiner kaufmännischen Ausbildung verfüge ich auch über eine Berufsausbildung im technischen Bereich als Gas-Wasser-Installateur.
Seit vielen Jahren wohne ich selbst in einem Plattenbau und kenne daher die Wünsche und Sorgen der Bewohner sehr gut. Gern stehe ich Ihnen künftig als kompetenter Ansprechpartner für Ihre Anliegen zur Verfügung.

Erstmalig am 10.09.2011, zu unserem Sommerfest, konnten wir unsere behindertengerechte Wohnung in der Kienbergstraße 58 präsentieren.

Im Auftrag der FELIX hat die Firma HAUTEC in nur 5 Wochen die Wohnung zu 100 % behindertengerecht umgebaut. Und das Ergebnis ließ sich sehen. Interessenten, auch außerhalb der FELIX, kamen und besichtigten die Wohnung. Bisher gab es nur positive Resonanz. Das bestärkt uns in unserer Arbeit und wir wissen, dass wir mit unseren Aktivitäten auf dem richtigen Weg sind. Bei Interesse zur Besichtigung der Wohnung vereinbaren Sie einen Termin in unserer Verwaltung.
Muss das sein?Der neue Hauseingang in der Kienbergstraße 62 war gerade fertig gestellt und die Mieter der Häuser 62 und 64 konnten diesen schon ganze zwei Tage benutzen, da war der erste Vandalismus im neuen Aufzug und im neuen Eingangbereich zu erkennen. Das Bedientableau im Aufzug war bereits zerkratzt und auf den Fliesen im Eingangsbereich war Speiseöl schön verteilt. Wollte man jetzt daraus schließen, wie die Wohnungen der Verursacher aussehen, dann lesen Sie folgende Beschreibung:
Der Flur- und Badspiegel ist mit Scratching übersäht - wozu sollte ein Spiegel auch sonst dienen. Die Möbelstücke sind mit Farbe beschmiert was sollte man sonst mit der Farbe machen. Die Deckenleuchten sind mit einer schwarzen Graffitischrift überzogen wozu ist denn sonst die Deckenleuchte da. Essensreste, altes Speiseöl und jede Menge Papier sind überall in der Wohnung verstreut so sieht man immer wieder was Neues in der Wohnung.

Ist das so? Wir hoffen nicht!
Wir möchten Sie alle darauf hinweisen, dass nicht nur der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Mitarbeiter der FELIX WG eG das Geschaffene schützen möchten. Nein, das geht uns alle etwas an. Sie liebe Mitglieder sind der wichtigste Bestandteil der Genossenschaft und sollten ihr genossenschaftliches Eigentum ebenfalls schützen. WIR investieren für die neuen Aufzugsanlagen und Hauseingangsbereiche immerhin 1,2 Mio €. Eine Modernisierungsumlage für diese Maßnahmen war zu Gunsten der Mitglieder und Mieter nicht vorgesehen. Also warum? Kaufen Sie sich privat ein Möbelstück, dann achten auch Sie besser auf Ihr neues Eigentum, warum also nicht auch mal vor der eigenen Wohnungstür.
Es kann auch nicht sein, dass Kinder den neuen Eingangsbereich als Spielplatz nutzen. Liebe Kinder, hinter dem Haus in Höhe des Eingangs Kienbergstraße 60 befindet sich ein echter Spielplatz. Auch sollte der neue Handlauf nicht zum Anschließen der Fahrräder genutzt werden. Eigens dafür haben wir Fahrradbügel vor dem Eingangsbereich aufgestellt.
Sachstand per 15.09.2011
Nachdem die Aufzüge in den Häusern Kienbergstraße 58 und 62 Ende Juli bzw. Anfang August in Betrieb gegangen sind, konnten die Aufzüge in der Kienbergstraße 60 und 64 für die Abbrucharbeiten außer Betrieb genommen werden.
Um den Bauablauf zu optimieren, das heißt die Leerlaufzeiten für den Bauablauf so gering wie möglich zu halten, begannen die Außenarbeiten schon wenige Tage vor der eigentlichen Außerbetriebnahme. Zu diesen Arbeiten zählten beispielsweise die Aufstellung der Baustromverteilungen, die provisorischen Umsetzung der Briefkastenanlagen und die Umverlegung der alten Klingeltableaus.
Als die weiteren Abbrucharbeiten an den jeweiligen Nachbareingängen begannen, musste entgegen den Erfahrungen in der Allee der Kosmonauten 133 / 135 und Allee der Kosmonauten 137 / 139 jeweils in der Kienbergstraße 60 und Kienbergstraße 64 ein ca. 1,2 m hoher Betonsockel unter den alten Aufzügen für die neuen Aufzugsunterfahrten entfernt werden. Außerdem war aus der DDR-Bauphase damals nicht entsorgter Eisenschrott zusätzlich aus dem Beton zu entfernen. Dies machte den Einsatz besonders schwerer Abbruchtechnik notwendig.
Es wurden am 13.09.2011 und am 14.09.2011 die Betonelemente der neuen Hauseingänge aufgestellt. Gleichzeitig wurden von der bauausführenden Firma die Arbeiten jeweils in der 11. Etage und im Schachtkopf weiter geführt.
Die Aufzugsfirma konnte am 15.09.2011 mit der Installation der beiden neuen Aufzüge beginnen.
Während der Planung Anfang des Jahres, also vor dem Beginn der Bauphase, wurden für die neuen Hauseingänge nicht nur für den Bau Konstruktionspläne erstellt, sondern auch Zeichnungen die den architektonischen Stil der Baukörper der neuen Hauseingänge darstellen.
Jetzt, nachdem die ersten beiden Aufzüge mit den neuen Hauseingängen zur Nutzung übergeben wurden ist festzustellen, dass sich die Architektur gut an vorhandene Gebäude anfügt. Das kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass die Mieter der Kienbergstraße die neuen Eingänge nach und nach langsam in "Besitz" nehmen. Das können wir dem positiven Echo aus der Mieterschaft entnehmen.
Zwischenzeitlich hat das Bauamt eine Baustellenbegehung durchgeführt und die Ergebnisse zum jeweiligen Bearbeitungsstand in der Bauphase überprüft.
Es wurden Hinweise gegeben, jedoch keine Beanstandungen genannt. Die Firmen errichten den Bau entsprechend der Baugenehmigung in Verbindung mit den entsprechenden Auflagen.
Aus Erfahrungen bei der Errichtung der Eingänge und Aufzüge in der Allee der Kosmonauten 133 / 135 und 137 / 139 handeln die Baufirmen und alle anderen am Bau Beteiligten für die Kienbergstraße 58 - 64 vorausschauend.
Wegen der besonderen Situation, dass es unter anderem in der Kienbergstraße keinen 2. hinteren Hauseingang gibt wie in der Allee der Kosmonauten, konnten manches Mal die technologischen Bauabläufe nicht wie geplant durchgeführt werden. Die Fertigstellung Ende Oktober 2011 soll jedoch gesichert sein. Leichte Zeitverzögerungen werden bis dahin aufgeholt.
In jedem Fall gehen alle Beteiligten davon aus, dass rechtzeitig auch die beiden letzten Aufzüge in Betrieb gehen.
... wobei die Betonung auf dem Wort richtig liegen sollte.
Zunächst richtig heizen.
Eine Zentralheizung ist in ihrer Heizwirkung schwerfälliger als eine Ofenheizung. Sie kann während der kalten Jahreszeit ein angenehmes Raumklima nur dann schaffen, wenn sie in allen Räumen schwach eingeschaltet ständig in Betrieb ist. Nur so sind die Wände der Räume in der Lage Wärme zu speichern.
Die Unart vieler Mieter, erst nach Feierabend kräftig die Zentralheizung aufzudrehen, kann zwar die Luft im Raum erträglich erwärmen es wird aber niemals ausreichen, die während des Tages und in der Nacht ausgekühlten Wandflächen mit zu erwärmen. Und sie wissen, dass kalte Wandflächen die im Raum befindliche Luftfeuchtigkeit zum Kondensieren bringen.
Dieses Heizen ist übrigens auch noch ungesund und führt in vielen Fällen zu kleineren wie größeren Erkältungskrankheiten. Die Gründe liegen auf der Hand:
Durch das plötzliche starke Anheizen muss sehr viel Wärme abgegeben werden, damit zumindest der Innenraum wohngerecht beheizt wird. In dieser Phase entstehen durch die vom Heizkörper abgegebenen Wärmemengen an die kalten Wände sogenannte Zugerscheinungen, die Erkältungskrankheiten hervorrufen können.
Es ist eindeutig erwiesen, dass Mieter, die den ganzen Tag über gleichmäßig ihre Wohnung beheizen, weniger Beheizungskosten in ihrer Abrechnung haben, als Mieter, die ständig ihre Heizkörper bei Abwesenheit zudrehen und bei Anwesenheit umso mehr aufdrehen.
Zum richtigen Heizen gehört auch das richtige Lüften.
Das Fenster nur auf "Kipp" zu stellen,
ist gut und kann den Kopf erhellen,
doch besser ist , man lernt´s begreifen,
beim Lüften soll der Wind durchpfeifen.
Die Lüftung soll möglichst einen Austausch der feuchtigkeitsbeladenen Luftmengen bewirken. Deshalb muss die Lüftung besonders wirkungsvoll sein. Das Rezept ist ganz einfach:
Ein kurzer Durchzug bei weit geöffneten Fenstern, ohne die Heizkörper bei dieser Lüftung abzudrehen (vor der Arbeit, nach der Arbeit und vor dem Schlafen gehen etwa 5 bis 10 Minuten). Hierbei entschwindet sehr schnell die feuchtigkeitsbeladene Luftmenge nach außen; denn bekanntlich vollzieht sich der Austausch zwischen der warmen, feuchtigkeitsbeladenen Luft des Raumes mit der Außenluft relativ schnell. Wichtig ist aber, dass bei der sogenannten Stoßlüftung die Möbel und Wände kaum abkühlen und somit der Raum schneller erwärmt wird.
Ständiges Beheizen aller Räume auf eingestellte Zimmertemperatur von 20 Grad ist wirtschaftlicher und zweckmäßiger!
Die Kosten bei diesem Heizverhalten liegen nachweislich erheblich niedriger! Es ist unwirtschaftlich und schädlich, nur den Raum stark zu beheizen, in dem man sich hauptsächlich aufhält, während die anderen Räume fast nicht beheizt werden. Mit dem Heizen ist es wie mit allen anderen Annehmlichkeiten des Lebens; mäßig aber regelmäßig.
Auch lüften sollte man regelmäßig, zwar kurz aber dafür kräftig!
Es geht nicht allein darum, Kosten zu sparen Es geht auch um ihre Gesundheit, denn Schimmelpilze können Allergien und Erkrankungen der Atemwege verursachen.
Ihr Hausmeister
Gegen die Neuregelung des § 46 der Bauordnung durch den Berliner Senat zwecks Stilllegung aller Müllabwurfanlagen in Berlin haben sich die Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Mieter zur Wehr gesetzt. Aber auch aus den Bezirksämtern kam Widerspruch.
Lange wurde die Schließung der Müllabwurfanlagen in Berlins Häusern zum 31.12.2013 diskutiert.
Auch unsere Mieter und Mitglieder in der Allee der Kosmonauten haben mit einer Unterschriftensammlung gegen die Schließung der Müllabwurfanlagen protestiert.
Der Vorstand hat dieses zum Anlass genommen und im Frühjahr 2011 beim Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf eine Abweichungsgenehmigung für den Weiterbetrieb der 4 Müllabwurfanlagen in der Allee der Kosmonauten gestellt.
Nunmehr liegt uns folgende Klarstellung zur Schließung der Abfallschächte durch Frau Dunger-Löper, Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Berlin vor.
Durch die mit Gesetz vom 29. Juni 2011 beschlossene Ergänzung des § 46 Abs. 3 BauO Bln um den Satz 4 (in Kraft getreten am 10. Juli 2011) lautet die Vorschrift nunmehr wie folgt:
§ 46 BauO Bln Aufbewahrung fester Abfallstoffe, Abfallschächte
(3) Abfallschächte dürfen nicht errichtet werden. Bestehende Abfallschächte sind spätestens zum 31. Dezember 2013 außer Betrieb zu nehmen. Die zu ihrem Befüllen vorgesehenen Öffnungen sind bis zu diesem Zeitpunktdauerhaft zu verschließen. Die Sätze 2 und 3 finden keine Anwendung, wenn die Einhaltung der abfallrechtlichen Trennpflichten und die brandschutz-rechtlichen Belange gewährleistet sind.
Diese Fassung stärkt die Eigenverantwortung, denn die Abfallschächte in bestehenden Gebäuden am 1. Januar 2014 können weiter betrieben werden, wenn die abfallrechtlichen Trennpflichten und brandschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
Die abfallrechtlichen Trennpflichten ergeben sich aus § 11 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin KrW-/AbfG Bln. Darin heißt es:
(1) Um eine Abfallverwertung zu ermöglichen, sollen insbesondere folgende Abfallfraktionen getrennt gesammelt werden:
(2) Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) oder beauftragte Dritte stellen zur Getrenntsammlung der genannten Abfallfraktionen Abfuhrbehälter auf, in die die genannten Abfallfraktionen einzufüllen sind, es sei denn, es handelt sich um Abfälle im Sinne des § 13 Abs. 3 des kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Die Eigentümer bebauter Grundstücke haben die Aufstellung von getrennten Abfuhrbehältern zu dulden, soweit ihnen dieses möglich und zumutbar ist. Für die in Absatz 1 genannten Abfallfraktionen können besondere Sammelstellen oder eine besondere Abfuhr eingerichtet werden.
Die brandschutzrechtlichen Belange sind gewährleistet, wenn bestehende Abfallschächte den seinerzeit geltenden Anforderungen gemäß errichtet worden sind und betrieben sowie entsprechend instand gehalten werden.
Die FELIX WG eG kann nunmehr beruhigt die Müllabwurfanlagen in der Allee der Kosmonauten weiter betreiben, da wir die abfallrechtlichen Trennpflichten und brandschutzrechtlichen Anforderungen beachten und einhalten werden.
Wir sind dankbar auch für die Initiative unserer Mieter und Mitglieder und möchten darauf hinweisen, dass die Gemeinschaft, hier deutlich zu erkennen, auch Bewegung erzeugen kann.
"Nur wer sein Ziel kennt, findet den Weg" (Lao-Tse)
Sie alle kennen unser Motto "Wohnen nach Lust und Laune". Dass wir nicht nur reden, sondern danach handeln, bestätigt auf´s Neue dieser Mieterbericht:
«Anfang 2011 dachten wir wieder einmal darüber nach, dass doch in unserem Bad einige Renovierungsarbeiten dringend erforderlich wären.
Ein Zimmer oder Korridor ? kein Problem, machen wir selbst. Aber das Bad? Die Zwischendecke, die Steckdosen, die alten Fliesen, der kaputte Fußboden, Sanitärkeramik, wenig Platz, der ganze Dreck, alles nicht ganz billig auweia!
Wie das Leben so spielt, sagte uns unser Hauswart Herr Wende während einer Kleinreparatur, dass sich die "FELIX" durchaus auch als Dienstleister verstehe und wir uns diesbezüglich in der Geschäftsstelle doch einmal beraten lassen sollten.
Ein Termin war schnell gemacht und die Beratung durch Frau Lüttke und Herrn Landsmann war von Sachkenntnis geprägt und verlief entspannt und in freundlicher Atmosphäre.
Muss man das alles selbst bezahlen? Kann man eine Modernisierung auf die Miete umlegen? Unter welchen Umständen kann man sich die Fliesen selber aussuchen? Müssen wir uns eine Firma suchen und wie lange dauert das alles? Also Fragen über Fragen.
Trotz umfangreicher Beratung ergaben sich im Nachhinein doch noch einige Unklarheiten, die dann aber in einem zweiten Gespräch mit Herrn Weigelt ebenso fach- und sachkundig geklärt werden konnten.
Die Firma "Hautec GmbH" nahm wenig später eine Besichtigung vor Ort vor. Alle Gewerke waren vertreten und unsere Wünsche wurden notiert. Das alles sollte dann 5 Tage dauern, na ja, wers glaubt .
An einem Montag im Juni ging es los und zwar Hand in Hand am Freitag war alles fertig . Unglaublich !!!
Die Handwerker arbeiteten korrekt und sauber, waren immer freundlich, auch trotz der langen Wege durch den Keller während der Hauseingangssanierung, und sie machten ihren "Dreck" auch selber weg, was auch heute noch nicht immer so ist.
Herr Wende schaute regelmäßig rein, um nachzufragen, ob auch alles gut läuft oder noch Hilfe gebraucht wird super !!!
Jetzt sind wir doch froh, uns dafür entschieden zu haben, denn wir haben ein Bad, wie wir es uns vorgestellt haben.
DANKE "FELIX"
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D. Nell / K. Zagermann
Am 15.10. und 26.10.2011 sind auch die beiden letzten Aufzüge in der Kienbergstraße 60 und 64 in Betrieb gegangen. Die Gesamtabnahme für alle Aufzüge gegenüber der Aufzugsfirma erfolgte dann am 28.10.2011.
Die Aufzugsfirma hat in der Kienbergstraße Aufzüge einer neuen Generation eingebaut. Dies bedingt, dass durch die sich immer weiter entwickelnde Technik auch die Feineinstellung von Kontakten und der Elektronik immer diffiziler wird. Aus dem Grund gingen die Aufzüge wenig später als geplant in Betrieb.
Im Gegensatz dazu erfolgte die Gesamtabnahme mit Lüftungs- und Baufirma wie geplant am 21.10.2011.
Wie auf fast jeder Baustelle waren nach der großen Bauabnahme noch Restleistungen abzuarbeiten, die als Nacharbeiten schnellstmöglich fertig zu stellen waren.
Im Gegensatz zur Allee der Kosmonauten wurde die Fertigstellung der Außenanlagen nicht durch den einbrechenden Winter behindert.
Alles in Allem sind alle Beteiligten stolz auf die geleistete Arbeit bei der Errichtung der Aufzüge und der neuen Hauseingänge.
Auch aus der Mieterschaft haben wir fast nur Zustimmung und Lob erfahren.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass wir das Ziel einen barrierefreien Zugang von der Straße bis zur Wohnung herzustellen erreicht haben.
Alle Mieter, besonders ältere oder behinderte Menschen, aber auch Familien mit Kindern haben durch die neue Gestaltung einen höheren Wohnkomfort.
Besonders möchten wir noch einmal daran erinnern, dass diese Investition ohne im Ergebnis eine Modernisierungsumlage zur Nettokaltmiete zu erheben, durchgeführt wurde.