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Auszüge aus der Satzung der
FELIX Wohnungsgenossenschaft eG

Nur Mitglieder der Genossenschaft können mit Wohnraum versorgt werden und die Vorteile eines genossenschaftlichen Zusammenlebens geniessen.

Nachfolgend können Sie einen Auszug aus der Satzung der FELIX Wohnungsgenossenschaft eG. erhalten.

I. Firma und Sitz der Genossenschaft

§ 1 Firma und Sitz

Die Genossenschaft führt die Firma FELIX Wohnungsgenossenschaft eG.
Sie hat ihren Sitz in Berlin.

II. Gegenstand der Genossenschaft

§ 2 Zweck und Gegenstand der Genossenschaft

        . . .

III. Mitgliedschaft

§ 3 Mitglieder

Mitglieder können werden

  1. natürliche Personen,
  2. Personenhandelsgesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

            . . .

§ 5 Eintrittsgeld

  1. Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld zu zahlen.
    Über die Höhe des Eintrittsgeldes bis zum Höchstbetrag eines Geschäftsanteils beschließen der Vorstand und der Aufsichtsrat nach gemeinsamer Beratung gemäß § 28 der Satzung.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch

  1. Kündigung,
  2. Tod, soweit die Mitgliedschaft nicht nach § 9 fortgesetzt wird,
  3. Übertragung des Geschäftsguthaben,
  4. Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft,
  5. Ausschluss.

§ 7 Kündigung der Mitgliedschaft

            . . .

§ 8 Übertragung des Geschäftsguthabens

            . . .

§ 9 Fortsetzung der Mitgliedschaft durch Erben

            . . .

§ 10 Beendigung der Mitgliedschaft durch Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Handelsgesellschaft

            . . .

§ 11 Ausschließung eines Mitgliedes

            . . .

§ 12 Auseinandersetzung

            . . .

IV. Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 13 Rechte der Mitglieder

            . . .

§ 14 Wohnliche Versorgung der Mitglieder

            . . .

§ 15 Überlassung und Zuweisung von Wohnungen und Eigenheimen

            . . .

§ 16 Pflichten der Mitglieder

            . . .

V. Geschäftsanteil, Geschäftsguthaben und Haftsumme

§ 17 Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben

  1. Der Geschäftsanteil beträgt 52,00 €.
  2. Jedes Mitglied muß einen Anteil in Höhe eines Geschäftsanteils übernehmen. Jedes Mitglied, dem eine Wohnung oder ein Gewerberaum überlassen wird oder worden ist, hat einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigenleistung durch Übernahme weiterer Pflichtanteile nach Maßgabe der als Bestandteil dieser Satzung beigefügten Anlage 1 zu § 17 zu übernehmen. Soweit das Mitglied bereits weitere Anteile (Abs. 5) übernommen hat, werden diese auf die Pflichtanteile angerechnet.
  3. Jeder Geschäfts- und Pflichtanteil ist sofort einzuzahlen.

§ 18 Kündigung freiwillig übernommener Anteile

            . . .

§ 19 Nachschußpflicht

            . . .

VI. Organe der Genossenschaft

§ 20 Organe

            . . .

§ 21 Vorstand

            . . .

§ 22 Leitung und Vertretung der Genossenschaft

            . . .

§ 23 Aufgaben und Pflichten des Vorstandes

            . . .

§ 24 Aufsichtsrat

            . . .

§ 25 Aufgaben des Aufsichtsrates

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§ 26 Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates

            . . .

§ 27 Sitzungen des Aufsichtsrates

            . . .

§ 28 Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat

            . . .

§ 29 Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat

            . . .

§ 30 Stimmrecht in der Mitgliederversammlung

            . . .

§ 31 Mitgliederversammlung

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§ 32 Einberufung der Mitgliederversammlung

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§ 33 Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlußfassung

            . . .

§ 34 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung

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§ 35 Mehrheitserforderniss

            . . .

§ 36 Auskunftsrecht

            . . .

VII. Rechnungslegung

§ 37 Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses

            . . .

§ 38 Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss

            . . .

VIII. Rücklagen, Gewinnverteilung und Verlustdeckung

§ 39 Rücklagen

            . . .

§ 40 Gewinnverwendung

            . . .

§ 41 Verlustdeckung

            . . .

IX. Bekanntmachungen

§ 42 Bekanntmachungen

            . . .

X. Prüfung der Genossenschaft, Prüfungsverband

§ 43 Prüfung

            . . .

XI. Auflösung und Abwicklung

§ 44 Auflösung

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