Der Balkon, was darf ich und was darf ich nicht?

Die Balkon- und Gartenzeit ist in vollem Gange. Da stellt sich für viele Mieter die Frage, was in der grünen Oase zuhause eigentlich alles erlaubt ist. Dürfen Mieter an das Balkongitter einen Sichtschutz anbringen? Müssen die Blumenkästen innen oder außen hängen? Welche Blumen darf ich pflanzen? Darf mir der Vermieter das vorschreiben?

Grundsätzlich dürfen Mieter ihren Balkon gestalten, wie sie wollen. Das gilt jedoch nur, wenn dadurch der Gesamteindruck des Hauses nicht gestört wird.

Und so dürfen Mieter den Balkon grundsätzlich so dekorieren, wie es ihnen gefällt. Ob Pflanzen, Balkonmöbel, Außenteppich oder elektrischer Grill: Mieter dürfen frei entscheiden, wie sie ihren Balkon gestalten wollen Die Grenze ist da zu ziehen, wo das Eigentum des Vermieters beschädigt wird: Zum Beispiel bei rankenden Pflanzen, die das Mauerwerk in Mitleidenschaft ziehen. Außerdem müssen Mieter immer auch auf ihre Nachbarn Rücksicht nehmen.

Auch außen am Balkon dürfen Mieter grundsätzlich Blumenkästen anbringen. Allerdings müssen die Blumenkästen gut befestigt sein, so dass keine Gefahr von ihnen ausgeht. 

In all den Objekten der FELIX WG eG sind die Blumenkästen fester Bestandteil der Balkonbrüstungen. Außerhalb der mit den Brüstungen fest verbundenen Kästen sind aus Verkehrssicherungsgründen keine zusätzlichen Blumenkästen anzubringen.

Schluss mit lustig ist, wenn durch das Gießen ständig Wasser an der Fassade herunterläuft oder die Nachbarn eine (oder mehr) Etage tiefer belästigt werden. Hier gilt natürlich das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot. Wenn ab und zu Blüten oder Blätter vom Balkon herunterfallen, müssen Nachbarn das dulden. Der Mieter muss aber bereit sein, das Heruntergefallene zu entsorgen. Und: Wenn ständig welke Blüten und Dreck herunterfallen, muss der Mieter Abhilfe schaffen – etwa einen neuen Platz für die Pflanze in der Wohnung suchen.

Die Verwaltung der FELIX WG eG hat schon den einen oder anderen Hinweis zum Blumengießen und zur Gestaltung der Balkone erhalten. Sollten die Mieter selbst nicht mit ihren Nachbarn reden können, nehmen wir Kontakt mit den jeweiligen Mietern auf. In der Regel gehen die Mieter auf die Bitten ein.