Was ist die Grundsteuer überhaupt?

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen in Deutschland. Sie wird dazu verwendet, um öffentliche Dienstleistungen wie Straßenbau, Schulen, Krankenhäuser und andere Infrastrukturen zu finanzieren, die allen Bürgern zugutekommen.
Obwohl Sie als Mieter auch die neue Grundsteuer nicht direkt bezahlen, werden die Kosten in der Regel als Teil der Nebenkosten auf Sie umgelegt. Mit der neuen Reform wird sich dies zwar nicht ändern, die Art und Weise der neuen Berechnung allerdings schon, mit teils gravierenden Auswirkungen für beide Parteien.

Die neue Grundsteuerreform zum 01.01.2025 – Wieso, Weshalb, Warum?

Der Zweck der Grundsteuerreform, die zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt, liegt vor allem in der Schaffung einer unbürokratischen, fairen und verfassungsfesten Regelung für die Erhebung der Grundsteuer in Deutschland. Die Grundsteuerreform zielt darauf ab, die bisherigen Bewertungsverfahren zu vereinfachen und gleichzeitig für Fairness bei der Besteuerung von Grundbesitz zu sorgen. Dies soll durch eine Neubewertung der Grundstücke erreicht werden, wobei die grundsätzlichen Faktoren wie Grundstückswert, Grundsteuermesszahl und Hebesatz weiterhin relevant bleiben.
Zentraler Anlass für die Reform war die Notwendigkeit, die veralteten Einheitswerte, auf deren Basis die Grundsteuer für ein Grundstück bisher berechnet wurde, zu aktualisieren. Diese Werte in der alten Grundsteuererklärung entsprachen nicht mehr den tatsächlichen Wertverhältnissen am Immobilienmarkt. Dies führte in der Vergangenheit zu einer Unausgewogenheit der Steuerlast. Durch die Neubewertung der Grundstücke sollen Grundstücke ähnlicher Lage und vergleichbarer Größe auch vergleichbar besteuert werden, um eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu gewährleisten.

Direkte Auswirkung für Sie als Mieter – Warum die FELIX bei der Grundsteuer von horrenden Steigerungen (wie in Presseartikeln zu lesen) verschont bleibt

Wie im Artikel bereits beschrieben, wird die Grundsteuer aufgrund einer Vielzahl von Faktoren berechnet. Einer dieser Faktoren ist der Hebesatz, welcher von der Kommune für die Grundsteuer festgelegt wird. Dieser lag in den letzten Jahren, genauer genommen seit dem 01.01.2007, bei 810 Prozent. Um einer enorm größeren Belastung durch die Grundsteuerreform in Berlin entgegenzuwirken, hat man sich seitens des Senats entschieden, diesen Hebesatz auf 470 Prozent zu senken. Von einer Anpassung der Steuermesszahl für Wohngrundstücke (0,31 Promille statt 0,45 Promille) profitiert die FELIX als Wohnungsgenossenschaft ebenso. Dies bestätigen die uns vom Finanzamt Marzahn-Hellersdorf mit Datum 11.11.2024 zugesandten Bescheide über den Grundsteuermessbetrag sowie die Bescheide über die Grundsteuer für das Jahr 2025 für alle Grundstücke der FELIX Wohnungsgenossenschaft eG. Aufgrund der eben aufgeführten Maßnahmen, hat sich die Grundsteuer so gut wie halbiert. Dies werden Sie mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2025 und in Ihrem Geldbeutel spüren. Der Wert für die Grundsteuer jedenfalls wird dort deutlich kleiner ausfallen, ganz im Gegensatz zu den vielen Meldungen, welche Sie der Presse in den letzten Wochen entnehmen konnten. Hier spielen nicht angepasste Hebesätze, hohe Bodenrichtwerte und andere Faktoren eine große Rolle und zeigen auf, dass eine an sich gut gemeinte und notwendige Reform, nicht immer für alle gleich gute Auswirkungen hat.