Berliner Hundegesetz

In Mehrfamilienhäusern besteht Leinenzwang

Ein Hundebesitzer geht mit dem Halten eines Hundes Verpflichtungen ein. Einige Mehrfamilienhäuser, auch in unserem Stadtbezirk, sind inzwischen wahre Hundehäuser. Und das ist dann einfach nicht mehr konfliktfrei.

Mit dieser Entwicklung trat am 1. Januar 2019 dieDurchführungsverordnung zum seit dem 22. Juli 2016 gültigen Berliner Hundegesetz in Kraft. Denn auch wir als Wohnungsgenossenschaft merken, dass Regeln in der Hundehaltung notwendig und einzuhalten sind.

Ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit wollen wir hier speziell das für uns Wesentliche aus dieser Verordnung darstellen. Denn im Endeffekt geht es in dem neuen Gesetz um die Pflichten bei der Haltung eines Hundes, also um ein vernünftiges Zusammenleben von Mensch und Hund.

Dabei ist wichtig, zu wissen:

1. Kennzeichnung:
Bis zum vollendeten 3. Lebensmonat sind alle Hunde mit einer fälschungssicheren Kennzeichnung auszustatten (Mikrochip). Außerhalb eingefriedeter Grundstücke und außerhalb der Wohnung in Mehrfamilienhäusern müssen Hunde ein Halsband oder ein Brustgeschirr mit Namen und Anschrift des Hundehalters sowie der Hundesteuermarke tragen.

2. Haftpflichtversicherung:
Diese ist von Anfang an fortlaufend zur Deckung von eventuell durch den Hund verursachte Personen- und Sachschäden mit einer Mindestdeckung von 1 Mio € je Versicherungsfall, mit Selbstanteil von maximal 500 €, abzuschließen. Das gilt auch für nicht aus Berlin stammende Gasthunde.

3. Kinderspielplätze und Liegewiesen:
Hier gilt ein generelles Mitnahmeverbot für Hunde nach §15 HundeG. Im Wohnumfeld unangeleint herumlaufende Hunde sollte es demnach eigentlich nicht mehr geben - als Konsequenz der jetzt geltenden Leinenpflicht.

4. Gefährliche Hunde nach §5 HundeG:
sind Hunderassen nach einer genau festgelegten Liste. Einzelne besonders verhaltensanfällige - insbesondere aggressive Hunde - können außerhalb dieser an Hunderassen gebundenen Liste als solche Hunde eingestuft sein. Für gefährliche Hunde gibt es zu den vorgenannt gültigen Festlegungen noch zusätzlich zu erfüllende strenge Vorschriften für den Hundehalter

Zweifelsfrei ist doch, dass sich Hunde anders verhalten als Menschen. Also muss man nichtHunde hassen, wenn man sich in einem Mehrfamilienhaus oder in dessen Umfeld frei, unbeschnüffelt oder anderweitig durch Vierbeiner eingeschränkt bewegen möchte. Auch eine quer über den Weg gespannte Hundeleine ist nicht so ganz spaßig. Und keinem gefällt beim Betreten eines Aufzugs eine aggressiv-kläffende Hundeattacke oder was es sonst noch so alles gibt. Von unschönen Nachlassenschaften und Exkrementen der Hunde ganz zu schweigen.

Leider mußten wir mit den Jahren auf diesem Feld die unterschiedlichsten Erfahrungen sammeln und das ist oft nicht schön - bitte, liebe Hundehalter!? Und immer wieder zeigt sich die tiefe Wahrheit des Spruches „Das Problem eines Problemhundes ist nicht der Hund, das Problem befindet sich stets auf der anderen Seite der Leine“.

Das neue Hundegesetz und die Hundeverordnung sprechen jetzt eine sehr viel deutlichere Sprache als bisher. Das sind klare, nicht mehr so auslegbare, aber auch von den Hundehaltern umsetzbare Regeln. Wir werden als FELIX WG eG auf die Einhaltung achten und die Genehmigung der Hundehaltung konsequent an diese gesetzlichen Bedingungen knüpfen.

Dabei liegt es fern, den Hundehaltern die Hundehasser entgegen zu stellen. Einige Medien produzieren gern diesen Konflikt. Aber darum geht es nicht.

Hier geht es einfach um gegenseitige Rücksichtnahme, die nötige häusliche Ruhe für Jeden, seine Uneingeschränkt- und Unversehrtheit. Der Hund weiß das meist nicht „per se“ - dafür hat klar der Hundehalter zu sorgen. So ist wohl auch der tiefere Sinn des neuen Berliner Hundegesetzes und der seit Januar 2019 gültigen Hundeverordnung auf den Punkt gebracht.