Bezirk warnt vor Rattenplage: Aufpassen bei Tierfütterungen

Wenn Berliner im Osten der Stadt Vögel oder Tiere füttern wollen, gilt es ab sofort etwas zu beachten: Ratten dürfen an das Futter nicht herankommen.

Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat Rattenfütterungen im öffentlichen Raum mit einer Allgemeinverfügung verboten. Es muss demnach ab sofort sichergestellt werden, dass bei dem Auslegen von Nahrung für Vögel und Haustiere die Futterstelle nicht von den Nagern erreicht werden kann, etwa durch spezielle Futterhäuser. Das Verbot gilt den Angaben zufolge im gesamten Bezirk und insbesondere für öffentliche Straße, Plätze, Grünanlagen, Spielplätze, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

So nicht liebe Tierfreunde. Die Ratten freuen sich ebenso über das Futter wie die Vögel. Und im Übrigen, gerade in den wärmeren Jahreszeiten finden Vögel immer ihr Futter selbst.

Private Aufnahme K. Lüttke

(Vielleicht solch ein Kreuz auf das Bild legen, aber so, dass die Futtermittel und die Taube noch zu sehen sind.)

An einigen Plätzen im Bezirk sei in der Vergangenheit festgestellt worden, dass dort mehrere Kilogramm Taubenfutter ausgelegt werden. Dadurch würden auch Ratten gefüttert, was sich auf die Population eben dieser auswirke, heißt es. Gordon Lemm, Bezirksstadtrat für Jugend, Familie und Gesundheit, sagt: "Ratten können Krankheitserreger auf den Menschen übertragen, deshalb muss die unkontrollierte Ausbreitung der Nagetiere im öffentlichen Raum eingedämmt werden."

 

Keine Ratten füttern: Bei Verstoß droht Bußgeld

Er verweist auf andere Bezirke, in denen wegen Rattenplagen bereits Spielplätze gesperrt werden mussten. Dies war etwa in Charlottenburg-Wilmersdorf der Fall. Dort gehen die Verantwortlichen mit einer Kampagne gegen die Nager vor.  

 

Marzahn-Hellersdorf versucht solche Spielplatzschließungen mit der Allgemeinverfügung zu verhindern. Sollten Personen dennoch Tauben füttern wollen, werden sie vom Bezirk gebeten, sich mit Tierschutzvereinen oder Taubenverbänden in Verbindung zu setzen. Je nach Verstoß und Fütterungsort kann eine Nichteinhaltung der Allgemeinverfügung sogar zu einem Bußgeld führen, so der Bezirk.

Von t-online, nhe, 03.07.2024