Der Aufsichtsrat der FELIX Wohnungsgenossenschaft eG

Private Entscheidungen einzelner Mitglieder des bisherigen Aufsichtsrates, ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Juni 2024 zu beenden, erfordern die Neubesetzung und neue Ausrichtung unseres Aufsichtsrates. Für interessierte Mitglieder, die unsere Genossenschaft gern in diesem Organ unterstützen möchten geben wir folgend einige Anforderungen, die zu erfüllen wären, zur Kenntnis.

  • Der Aufsichtsrat sollte so zusammengesetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.
  • Ein Aufsichtsratsmitglied soll diejenigen Mindestkenntnisse und -fähigkeiten besitzen oder sich aneignen, die es braucht, um alle normalerweise anfallenden Geschäftsvorgänge auch ohne fremde Hilfe verstehen und sachgerecht beurteilen zu können. Dazu nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats die für ihre Aufgabe erforderlichen Aus- und Fortbildungen eigenverantwortlich wahr.
  • Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der Situation der Genossenschaft und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen.
  • Die neuen Ziele des Aufsichtsrates sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen.

Ziel ist es, den neuen Aufsichtsrat der FELIX WG eG so zu besetzen, dass eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstandes durch den Aufsichtsrat sichergestellt wird. Dabei kann nicht erwartet werden, dass jedes einzelne Aufsichtsratsmitglied alle erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen in vollem Umfang hat. Es sind aber von jedem Aufsichtsratsmitglied bestimmte unverzichtbare allgemeine Kenntnisse und Erfahrungen zu erfüllen.

Der Aufsichtsrat wirkt nach innen in die Genossenschaft. Er steht zwischen dem Vorstand, den er überwacht und unterstützt, und der Mitgliederversammlung, an die er berichtet. Die Geschäftsführung der Genossenschaft ist Aufgabe des Vorstandes. Eventuelle Ausnahmen hierzu sind in der Satzung geregelt.

Der Aufsichtsrat hat jährlich den Jahresabschluss für das zurückliegende Geschäftsjahr, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung des Jahresfehlbetrages zu prüfen; über das Ergebnis der Prüfung hat er der Mitgliederversammlung vor Feststellung des Jahresabschlusses zu berichten. Bei der Prüfung des Jahresabschlusses nutzt der Aufsichtsrat zweckmäßigerweise die Kompetenzen des Prüfungsverbandes. Wichtigstes Prinzip bei der Prüfung ist, die Kontinuität der Entwicklung zu beobachten.

Wenn SIE, liebes Mitglied, sich für die Tätigkeit im Aufsichtsrat interessieren und Weiteres über die Tätigkeit erfahren möchten, dann melden sie sich bitte in der Geschäftsstelle. Wir freuen uns auf Sie.