In unserem Mieterblatt 4/21 haben wir Sie, liebe Mieter, über die Novellierte Heizkostenverordnung informiert. Zwischenzeitlich erhielten wir einige Anfragen warum die Unterjährigen Verbrauchsinformationen nicht zur Verfügung gestellt wurden. Folgend nehmen wir zu diesen Anfragen Stellung.

Mit der Novellierung der Heizkostenverordnung sind alle Vermieter seit dem 01.01.2022 gesetzlich verpflichtet, ihren Mietern monatlich eine unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) zur Verfügung zu stellen, sofern fernauslesbare funkfähige Wasserzähler und Heizkostenverteiler vorhanden sind.

Die Mieter sollen damit mehr Verbrauchstransparenz erhalten, um ihren individuellen Energieverbrauch nachzuvollziehen und effizient zu senken.

Die in unseren Objekten installierten Heizkostenverteiler und Wasserzähler zählen zu den sogenannten Walk-by- bzw. Drive-by-Geräten. Dies bedeutet, dass die Geräte zwar per Funk auslesbar sind, das Auslesen der Verbrauchswerte jedoch nur unmittelbar vor Ort im Treppenhaus durch Ablesekräfte erfolgen kann.

Monatliche Anfahrten zu den Objekten würden ein hohes Maß an zusätzlichen Emissionen verursachen und widersprechen damit den angestrebten Zielen des Klimaschutzes.
Die zusätzlichen monatlichen Ablesungen verursachen zudem sehr hohe Zusatzkosten, die der einzusparenden Heizenergie entgegenstehen und nicht verhältnismäßig sind.

Mangels wirtschaftlicher Vertretbarkeit erhalten Sie, liebe Mieter, von dem für Ihr Objekt vertraglich beauftragten Messdienstleister BRUNATA Metrona derzeit KEINE monatliche Verbrauchsinformation.