NEU ab 1. Januar 2026 – Aktivrente 

Liebe Mitglieder und liebe Mieter,

Sie haben sicherlich schon einiges über die „Aktivrente“ gehört. Wir möchten Ihnen dazu einige Fakten zukommen lassen:

Im Ruhestand freiwillig weiterarbeiten und dabei hinzuverdienen, ohne Steuern zu zahlen – so lautet das Konzept des am 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Aktivrentengesetzes. Anders, als der Name vermuten lässt, ist die „Aktivrente“ keine zusätzliche Rentenart (wie beispielsweise die Altersrente) und somit auch keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung.

Vielmehr handelt es sich dabei um einen Steuerbonus. Ansprechpartner bei Fragen sind deshalb die Finanzämter.

 

Was bedeutet „Aktivrente“?

Die sogenannte „Aktivrente“ ist ein monatlicher Steuerfreibetrag in Höhe von 2.000 Euro, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten, die zwar schon die Regelaltersgrenze erreicht haben, aber trotzdem einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Damit will die Bundesregierung einen Anreiz schaffen, über die Regelaltersgrenze hinaus weiterzuarbeiten, um den Folgen des demografischen Wandels und dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken.

 

Wer kann die „Aktivrente“ nutzen?

Die „Aktivrente“ (Steuerbefreiung) kann von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genutzt werden, sobald sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie bereits eine Rente erhalten, den Beginn der Rente aufschieben oder überhaupt Anspruch auf eine Rente haben.

 

Bekomme ich weniger Rente, wenn ich die „Aktivrente“ nutz2?

Nein, die „Aktivrente“ (Steuerbefreiung) hat keinen Einfluss auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie können den Steuerbonus nutzen und dadurch Geld sparen.

 

Was muss ich bei der „Aktivrente“ beachten?

Ein Hinzuverdienst bis zu 2.000 Euro im Monat ist steuerfrei (= „Aktivrente“). Allerdings müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Wer mehr als 2.000 Euro hinzuverdient, muss auf den darüber liegenden Betrag Steuern zahlen.

 

Muss ich die „Aktivrente“ beantragen?

Nein, die „Aktivrente“ (Steuerbefreiung) muss nicht beantragt werden. Der Freibetrag wird vom Arbeitgeber bei der Berechnung der Lohnsteuer automatisch berücksichtigt. 

 

Wie lange gilt die „Aktivrente“?

Die „Aktivrente“ (Steuerbefreiung) ist zeitlich nicht begrenzt. Allerdings soll bis Ende 2029 festgestellt werden, „ob die Regelung tatsächlich zu einer höheren Erwerbsquote von Personen nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze geführt hat“, so die Gesetzesbegründung.

Weitere Informationen zum „Aktivrentengesetz“ stellt die Bundesregierung hier zur Verfügung:

Kabinett beschließt Gesetzentwurf Aktivrente | Bundesregierung

 

Quelle: www.deutsche-rentenversicherung.de