Schon das Zigarettenrauchen in der Wohnung war und ist ein ständiger Streitpunkt zwischen den Mietern in Mehrfamilienhäusern. Mit der Legalisierung von Cannabis in Deutschland seit dem 1. April 2024 kommt eine neue Dimension hinzu: Dürfen Mieterinnen und Mieter in ihrer Wohnung Cannabis konsumieren, und was gilt für die Rücksichtnahme gegenüber den Nachbarn? Dieser Artikel beleuchtet die aktuelle Rechtslage und zeigt, wie das Rauchen in der Mietwohnung – ob Zigaretten oder Cannabis – geregelt ist.
Zigarettenrauch in der Wohnung
Das Rauchen von Zigaretten in der Wohnung zählt grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Das bedeutet, dass Mieterinnen und Mieter in ihren eigenen vier Wänden oder auf dem Balkon rauchen dürfen. Diese Freiheit gilt auch für Besucher. Der Vermieter hat in dieser Hinsicht nur begrenzte Handlungsmöglichkeiten und kann das Rauchen nicht pauschal verbieten.
Wo liegen die Grenzen?
Die Freiheit endet jedoch dort, wo die Interessen der Nachbarinnen und Nachbarn beeinträchtigt werden. Wenn Zigarettenrauch regelmäßig in die Nachbarwohnungen zieht und dort eine erhebliche Belästigung verursacht, kann dies zu Konflikten führen. Das Mietrecht sieht in solchen Fällen das Prinzip der „gegenseitigen Rücksichtnahme“ vor. Mieterinnen und Mieter sind verpflichtet, aufeinander zu achten und übermäßige Belästigungen zu vermeiden (§ 241 BGB).
Gerade bei engen Wohnverhältnissen in Mehrfamilienhäusern kann es sinnvoll sein, Rauchzeiten zu vereinbaren oder durch regelmäßiges Lüften für weniger störenden Geruch zu sorgen. Pauschale Rauchverbote in der Wohnung sind jedoch rechtlich kaum durchsetzbar, solange keine erhebliche Störung nachgewiesen wird.
Cannabisrauchen – Was ändert sich durch die Legalisierung?
Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Das bedeutet, dass Mieterinnen und Mieter Cannabis in ihrer Wohnung oder auf dem Balkon konsumieren dürfen, ohne eine besondere Erlaubnis des Vermieters zu benötigen. Ähnlich wie beim Zigarettenrauchen gilt das Recht auf freien Konsum im privaten Raum.
Auch hier gilt: Rücksichtnahme
Trotz der neuen rechtlichen Freiheiten müssen Mieterinnen und Mieter auch beim Konsum von Cannabis die Interessen ihrer Nachbarn berücksichtigen. Der intensive Geruch von Cannabis kann als störend empfunden werden und möglicherweise ähnliche Beschwerden auslösen wie Zigarettenrauch. Hier gilt ebenfalls das Prinzip der Rücksichtnahme. Sollte der Geruch regelmäßig in Nachbarwohnungen ziehen, kann dies als „unzumutbare Beeinträchtigung“ angesehen werden.
Wenig Handlungsspielraum für Vermieter
Die rechtlichen Möglichkeiten des Vermieters sind in Bezug auf das Rauchen in Mietwohnungen begrenzt. Solange keine erheblichen Störungen für die Nachbarn nachgewiesen werden, kann er nicht pauschal gegen das Rauchen von Zigaretten oder Cannabis vorgehen. Doch was genau ist eine „erhebliche Störung“? Diese Frage ist oft nicht einfach zu beantworten. Eine Störung wird vom Gestörten naturgemäß anders wahrgenommen als vom Störer. Ein Mieter, der in seiner Wohnung raucht, wird den Geruch als unproblematisch empfinden, während ein Nachbar sich massiv in seinem Wohlbefinden gestört fühlt. In einem solchen Fall gestaltet sich die objektive Bewertung der Beeinträchtigung als äußerst schwierig. Man sitzt schließlich nicht abends auf der Couch des Nachbarn, um dessen Empfindungen direkt nachzuvollziehen.
Für Vermieter bedeutet dies, dass sie nur in Ausnahmefällen gegen das Rauchen vorgehen können. Häufig sind sie darauf angewiesen, dass sich die betroffenen Mieter auf eine respektvolle Kommunikation einigen, um mögliche Konflikte zu vermeiden. Eine pauschale Regelung oder ein Verbot des Rauchens ist rechtlich nicht durchsetzbar, solange die Interessen der Nachbarn nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden.
Fazit: Rücksichtnahme für ein gutes Zusammenleben
Ob Zigaretten oder Cannabis – das Rauchen in der Mietwohnung ist grundsätzlich erlaubt. Doch die Rücksichtnahme auf Nachbarn ist entscheidend für ein harmonisches Miteinander. Durch offene Kommunikation, regelmäßiges Lüften und den Verzicht auf Konsum in Gemeinschaftsbereichen lassen sich viele Konflikte von vornherein vermeiden. So bleibt die eigene Freiheit gewahrt, ohne andere zu beeinträchtigen.