Was Sie schon immer über Hundehaltung wissen wollten

Was Sie schon immer über Hundehaltung wissen wollten

Darf der Vermieter die Hundehaltung verbieten?

Wer in eine Mietwohnung mit Hund einziehen möchte, muss vorher klären, ob die Haltung die Erlaubnis des Vermieters verlangt oder ob im Mietvertrag generell etwas zu diesem Thema geregelt ist. Wichtig zu wissen ist hier, dass ein grundsätzliches Verbot von Haustieren nicht zulässig ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 1993 entschieden, da dies eine Benachteiligung des Mieters bedeutet (BGH, Az.: VII ZR 10/92).

Allerdings besagt das Urteil auch, dass generell nur Kleintiere in der Wohnung gehalten werden dürfen, bei Hunden und Katzen sieht das anders aus. Gemäß dem Urteil ist im Mietrecht die Hundehaltung in der Mietwohnung eine Einzelfallentscheidung.

Das heißt, Vermieter dürfen selbst entscheiden, ob sie in der Mietwohnung einen Hund genehmigen oder nicht. So kann im Mietvertrag die Hundehaltung nur mit Erlaubnis des Vermieters festgehalten sein. Jedoch ist auch hier ein allgemeines Verbot der Hundehaltung in der Wohnung nicht zulässig. Für eine Hundehaltung in der Mietwohnung sollten sich Mieter also immer das Einverständnis des Vermieters einholen, denn liegt dieses nicht vor, kann die Hundehaltung in der Mietwohnung eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

 

Vermieter verbietet Hund nachträglich: Geht das?

Hat der Vermieter die Hundehaltung in der Wohnung erlaubt, bedeutet das nicht, dass er diese nicht auch wieder zurückziehen kann. Wird der Hund zum Störfaktor durch ständiges Bellen oder die Verschmutzung der Gemeinschaftsflächen, kann die Haltung auch nachträglich untersagt oder die Erlaubnis zurückgezogen werden. Halten sich Mieter nicht an die Vorgaben im Mietvertrag oder an die Rücksichtnahmepflicht, können Vermieter die Erlaubnis widerrufen.

 

Leinenpflicht für Hunde

Wo muss ich meinen Hund an die Leine nehmen, wo darf ich ihn freilaufen lassen?

Allgemeine Leinenpflicht nach dem Berliner Hundegesetz bedeutet, dass Sie Ihren Hund im gesamten Stadtgebiet an die Leine nehmen müssen, ausgenommen sind hierbei ausgewiesene Hundeauslaufgebiete und Hundefreilaufflächen.

 

Sieht das Gesetz Ausnahmen von der allgemeinen Leinenpflicht vor?

Ja. Die allgemeine Leinenpflicht gilt in folgenden Fällen nicht:

Wenn Sie Ihren Hund bereits vor dem 22. Juli 2016 gehalten haben („Bestandshund“). Maßgeblich ist also der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Berliner Hundegesetzes. Eine Sachkundebescheinigung ist für diesen Fall nicht erforderlich. Für den Nachweis, dass Sie bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes Halterin/Halter des Hundes waren, reicht die Haftpflichtpolice, der Steuerbescheid, der Eintrag im Heimtierausweis oder die Registrierung bei einem Heimtierregister aus.

Wenn Sie als sachkundig im Sinne des Berliner Hundegesetzes gelten und eine Sachkundebescheinigung erhalten haben. Dies ist u.a. der Fall, wenn:

Sie eine Sachkundeprüfung abgelegt und eine Sachkundebescheinigung erhalten haben („Hundeführerschein“),

Sie zu einer der in § 6 Absatz 2 Hundegesetz genannten Personengruppen gehören und eine Sachkundebescheinigung erhalten haben. Als sachkundig gelten zum Beispiel Tierärztinnen und Tierärzte sowie Hundeführerinnen und Hundeführer von Diensthunden (weitere Fälle finden Sie unter § 6 Absatz 2 des Berliner Hundegesetzes) oder Sie in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung einen Hund mindestens drei Jahre beanstandungsfrei gehalten und eine entsprechende Sachkundebescheinigung erhalten haben.

 

Muss ich meinen Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip kennzeichnen und behördlich registrieren lassen?

Ja, diese Regelung galt bereits nach dem alten Hundegesetz. Jeder in Berlin gehaltene Hund muss fälschungssicher mittels Mikrochips gekennzeichnet sein. Jede Hundehalterin bzw. jeder Hundehalter ist verpflichtet, ihren/seinen Hund innerhalb von sechs Monaten beim zentralen Register anzumelden (Registrierungspflicht).

 

Hundehaltung bei der FELIX WG
 

Anschaffung eines Hundes

Sollten Sie über eine Anschaffung eines Hundes nachdenken, stellen Sie bitte vor Anschaffung, einen Antrag bei uns, mit den Angaben um welche Rasse es sich handelt und wie alt der Hund ist. Ist ihr Hund verstorben und sie möchten sich einen neuen Hund zulegen, müssen Sie wie gewohnt vorab einen neuen Antrag stellen.

 

Einen zweiten Hund

Auch bei einem weiteren Hund, ist ein Antrag bei der FELIX WG eG zu stellen. Es gilt immer, je Hund einen Antrag auf Genehmigung.

 

Hunde in einer 1-Raumwohnung

Für Mieter die eine 1 Raumwohnung bewohnen, stellen wir keine Hundegenehmigung mehr aus. Gründe hierfür sind die artgerechte Haltung, die durch die kleine Wohnung nicht gewährleistet werden kann.