In den vergangenen Wochen haben wir vermehrt Anfragen zu Vögeln, wie z.B. Tauben auf den Balkonen erhalten.

Uns wurde die Frage gestellt:

„Wie kann es sein, dass die Tiere auf den Balkonen Nester bauen und dann auch noch brüten. Was kann man dagegen unternehmen?“

Vorausschicken möchten wir, dass wir das große Glück haben, unseren Wohnungsbestand in sehr grünen Bereichen von Marzahn zu haben.

Das bedeutet, wir Menschen leben nicht nur zwischen dem Flüsschen Wuhle, Bäumen, Büschen und Gräsern, nein, wir teilen uns die Bereiche auch mit einer Vielzahl verschiedener Tiere.

In diesem Ökosystem sind auch viele Vögel angesiedelt, die sich natürlich auch, wie kann es anders sein, zur Fortpflanzung ruhige und geschützte Orte aussuchen.

Dass auch Balkone, wenn sie wenig genutzt werden, mit ihrem Witterungsschutz zu Rückzugsgebieten und zum Nestbau genutzt werden, ist keine Seltenheit mehr.

Natürlich haben wir uns mit dem NABU und mit Ornithologen in Verbindung gesetzt,

um in Erfahrung zu bringen, was man machen könnte, wenn Vögel dann doch auf dem Balkon Ihren Familiennachwuchs großziehen.

Die Auskunft des Naturschutzbund (NABU):

  1. Rechtliche Grundlagen

Alle wild lebenden gebäudebewohnenden Vogel- und Fledermausarten sind besonders oder streng geschützt. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) § 44 Abs. 1 ist es verboten, sie zu stören, zu verletzen oder zu töten. Auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten dürfen nicht entnommen, beschädigt oder zerstört werden. Ist zur Baudurchführung das Entfernen dieser Lebensstätten erforderlich, kann gemäß BNatschG § 45 Abs. 7 eine Ausnahmezulassung erteilt werden, vorausgesetzt, die Lebensstätten sind unbesetzt.

In Berlin regelt die „Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten“, dass

  • bei Sanierungen zur Zulassung von Ausnahmen eine Anzeige bei der Unteren Naturschutzbebehörde des zuständigen Bezirks zu erfolgen hat und
  • bei Abrissen, Aus- oder Umbauten eine Ausnahmegenehmigung bei der Obersten Naturschutzbehörde (SenUVK) zu beantragen ist.

Grundsätzlich stehen sämtliche wildlebenden Vogelarten in Deutschland unter strengem Schutz. Ihre Nester dürfen nicht beeinträchtigt, ge- oder zerstört werden.

Eine Ausnahme stellt die Straßen- oder Stadttaube dar. Hier dürfen Nester entfernt werden, sofern keine Tiere dabei zu Schaden kommen.

Man müsste also zunächst klären, um welche Taubenart es sich handelt. Höchstwahrscheinlich ist es die bereits erwähnte Straßentaube, die an oder auf ihrem Balkon nistet, es könnte aber ggf. auch eine Ringeltaube sein.

Unterscheidungsmerkmale finden sie hier:

https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/aktionen-und-projekte/stunde-der-gartenvoegel/voegel-bestimmen/13777.html

Sollte es eine Straßentaube sein, können sie Niststätten in denen sich noch keine Jungtiere befinden, entfernen. Ein Umsetzen, Entfernen oder Töten von Jungtieren ist nicht zulässig.

Vorrichtungen zur Verhinderung von Nestbauaktivitäten sollten ein Verletzungsrisiko für Vögel ausschließen.

Zusammengefasst lässt sich sagen;

Solange die Tauben ein Nest bauen, kann man sie vorsichtig vertreiben. Sind Jungtiere im Nest, muss gewartet werden, bis diese ausgeflogen sind. Wir können nicht alles schützen oder sperren. Die regelmäßige Nutzung der Balkone und das rechtzeitige Vertreiben der Tiere sind die einzige Methode, um keine ungewollten Gäste zu haben.

Beachten Sie auch bitte diesen Hinweis!

Wir haben eine Reihe von Mietern, die es mit den Vögeln besonders gut meinen und die diese auch in Jahreszeiten, in denen Futter im Überfluss vorhanden ist, zufüttern möchten.

Das ist keine gute Idee.

Die Tiere gewöhnen sich daran und suchen nicht mehr selber.

Das geht uns Menschen ähnlich. Der berühmte Weg des geringsten Wiederstandes.

Außerdem wird das Wohnumfeld durch das herumfliegende Futter verdreckt und ganz unbeliebte Tiere, wie zum Beispiel Ratten, werden herangezogen.

Wir bitten dringend auf das Füttern der Tiere zu verzichten.

Selbst in normalen Wintermonaten finden die Tiere genügend Futter, um zu überleben.

In Notfällen wird der NABU entsprechende Bitten zur Unterstützung der gefiederten Tiere erlassen.