Sehr geehrte Mieterin, sehr geehrter Mieter / Sehr geehrtes Mitglied,
seit dem 23. Februar 2020 ist das „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln)“ – der „Berliner Mietendeckel“ – in Kraft. Was heißt das für Sie als Mieter*in? Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen zunächst eine erste Orientierung an die Hand geben. Über die – insbesondere Ihren persönlichen Fall betreffenden – Details werden wir Sie bis spätestens zum 23. April 2020 in einem separaten Schreiben informieren.