Liebe Mieter,
wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, gibt es wieder ein neues Gesetz, das CO2KostAufG.
Am 08.12.2022 wurde das CO2KostAufG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Vorschriften über die Aufteilung der Kohlendioxidkosten sind auf Abrechnungszeiträume anzuwenden, die ab 01.01.2023 beginnen.
Das CO2KostAufG regelt im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter die Aufteilung der Kohlendioxidkosten, die aufgrund der Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetzes entstehen.